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Historischer Linsburger Dorfrundgang

Das „Hofjagd-
revier“ Grinderwald

Der Grinderwald in der Zeit der fürstlichen Jagdaufenthalte ist mit dem heutigen Waldgebiet mit seinen dichten Baumbeständen nicht vergleichbar. Zu vielfältig waren die Nutzer des Waldes aus allen umliegenden Ortschaften und ihre Nutzungsrechte verhinderten, dass ein geordneter Waldbau stattfinden konnte. Besonders die durch alte Hüterechte verbriefte Waldweide mit dem Eintrieb von Rindvieh und Pferden führte zu einem nur lockeren Baumbestand mit Grasunterwuchs. Der überwiegend mit Buchen und Eichen bewachsene Wald diente zudem im Herbst dem Eintrieb von bis zu 3000 Schweinen, um sie mit den Bucheckern und Eicheln auszumästen. So konnten sie zu Beginn des Winters geschlachtet werden.

Auch den Holzleserechten der Bevölkerung, die normal nur das Sammeln von trockenem Holz erlaubten, fiel wegen der nur unzureichenden Kontrolle durch das Forstpersonal auch mancher junge Baum zum Opfer. Zwar versuchte die Forstverwaltung, diese alten Rechte in Teilbereichen des Waldes zu begrenzen, doch riefen die Berechtigten dann oft Gerichte an. Die darüber erhaltenen alten Akten beweisen, dass meistens die alten Rechte bestätigt wurden.

Der höfischen Jagd waren diese alten Rechte auch nicht dienlich, denn sie störten das Wild und die Jagd. Trotzdem beherbergte der Grinderwald laut einer Zählung zur Rotwildbrunft 1671 die Zahl von 36 Hirschen, 73 Stück weiblichem Wild und 29 Kälbern. Auch Wildschweine werden genug vorhanden gewesen sein, denn es liegen zahlreiche Eingaben der umliegenden Gemeinden vor, die deren hohe Wildschäden an den landwirtschaftlichen Kulturen beklagen und um Bestandsverringerung bitten. Die Betroffenen selbst durften nicht zur Selbsthilfe greifen, denn das Jagdrecht auf Hochwild gestattete das bis 1848 gültige Jagdregal nur dem Adel.

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